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Mitgliedschaften
Ich bin Mitglied im Deutschen Anwaltsverein, im Berliner Anwaltsverein, in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV) und in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV. Darüber hinaus bin ich auch Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV).Ich bin Mitglied im Deutschen Anwaltsverein und im Berliner Anwaltsverein.
Durch die seit Beginn des Jahres 2000 erfolgte Zulassungsänderung im Bereich des Zivilrechtes ist es Rechtsanwälten nunmehr auch gestattet, abgesehen von den Amtsgerichten zusätzlich die Vertretung vor sämtlichen Landgerichten in der Bundesrepublik Deutschland wahrzunehmen. Eine Ausnahme gilt in vielen Bundesländern allerdings für die Vertretung vor den Oberlandesgerichten, da hier eine besondere Zulassung erforderlich ist. Rechtsanwalt Hell ist seit 1992 auch beim Kammergericht (dies entspricht den OLGs in anderen Bundesländern), dem höchsten Zivil- und Berufungsgericht in Berlin, als Rechtsanwalt zugelassen.