Hans Günter Hell - Rechtsanwalt & Notar - Fachanwalt für Familienrecht

Erbrecht

Im Erbrecht erstreckt sich der Tätigkeitsschwerpunkt auf die gesamte rechtliche Abwicklung des Erbfalles. Dies bedeutet zunächst die Herausarbeitung und Geltendmachung von Erbansprüchen bzw. von Pflichtteilsrechten, der Berechnung der Ansprüche und deren Durchsetzung auch auf gerichtlichem Wege bzw. spiegelbildlich hierzu wieder die Abwehr unberechtigter Forderungen.

Weitere entgeltliche Serviceleistungen in diesem Zusammenhang sind beispielsweise zu nennen: die Kündigung der Wohnung der/des Verstorbenen, die Berichtigung des Grundbuchs, die Erbscheinsbeantragung, der Schriftwechsel mit Banken und Sparkassen wg. der Auszahlung von Geldern etc.